EmpCo
GRÜNER GEHT’S NICHT (IMMER)
Was die neuen EmpCo-Regeln für Ihre Kommunikation bedeuten
Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltwerbung. Pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ brauchen heute mehr Präzision, Beleg und Kontext. Wir zeigen, worauf es in Website, Social Media, Print, Verpackung und Kampagne ankommt und wie Sie Ihre Kommunikation pragmatisch auf den Prüfstand stellen.
Stand: 8. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
UMWELTKOMMUNIKATION WIRD KONKRETER
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt den Verbraucherschutz gegen Greenwashing und vorzeitige Obsoleszenz. Seit 27. September 2026 wird sie angewendet.
Für Unternehmen heißt das nicht, dass Umweltkommunikation verschwindet. Sie muss genauer werden: Aussagen enger fassen, Nachweise mitdenken, Siegel prüfen und klar benennen, ob ein Vorteil das ganze Produkt oder nur einen Teil betrifft.
WARUM DAS THEMA SO GROSS GEWORDEN IST
Die EU-Kommission verweist weiterhin auf eine frühere Bestandsaufnahme zur Qualität von Green Claims. Als Green Claims gelten umweltbezogene Aussagen in der Werbung oder auf Produktverpackungen, die einen konkreten Umweltnutzen oder eine besondere Umweltfreundlichkeit versprechen, wie z.B. „klimaneutrales“ oder „umweltfreundliches Produkt“.
der untersuchten Green Claims enthielten laut EU-Kommission vage, irreführende oder unbegründete Informationen.
der untersuchten Claims hatten keine stützenden Nachweise.
Nachhaltigkeitslabels und „grüne“ Energielabel waren in der EU im Umlauf – mit sehr unterschiedlicher Transparenz.
Einordnung: Die Zahlen stammen aus älteren Untersuchungs-/Bestandsaufnahmedaten, die die EU-Kommission weiterhin als Hintergrund der Regulierung nennt. Sie sind keine 2026 neu erhobene Marktstatistik.
GREENWASHING IST NICHT NUR EINE TEXTFRAGE
Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) definiert eine Umweltaussage sehr breit. Neben Text können auch Bilder, grafische Elemente, Symbole, Etiketten, Marken-, Firmen- oder Produktnamen eine Umweltbotschaft vermitteln.
TEXT & CLAIMS
Headlines, Fließtext, Slogans und sonstige schriftliche Aussagen.
BILD & GESTALTUNG
Bildwelten, Icons, Symbole und grafische Elemente können Teil der Aussage sein.
NAMEN & LABELS
Auch Etiketten, Marken-, Firmen- und Produktnamen können einen Umweltbezug vermitteln.
5 PUNKTE, DIE GEPRÜFT WERDEN SOLLTEN
Keine vollständige Rechtsprüfung – aber ein sehr guter erster Kommunikations-Check für Sie und Ihr Unternehmen.
01 · PAUSCHALE CLAIMS
Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind besonders sensibel und brauchen die gesetzlich geforderte Grundlage, z.B. „Unsere Dämmstoffe sind umweltfreundlich und nachhaltig.“
02 · REICHWEITE
Ein Vorteil eines Teilaspekts darf nicht so wirken, als gelte er für das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit, z.B. „Unser Unternehmen produziert nachhaltig.“ Tatsächlich wird lediglich der Strombedarf eines einzelnen Produktionsstandorts teilweise durch eine Photovoltaikanlage gedeckt.
03 · KOMPENSATION
Produktclaims zu neutralen, verringerten oder positiven Treibhausgas-Auswirkungen dürfen nicht auf Kompensation beruhen, z.B. „Unsere Produkte sind klimaneutral – durch die Unterstützung zertifizierter Klimaschutzprojekte.“, d.h. die bei der Herstellung entstehenden CO₂-Emissionen werden lediglich rechnerisch kompensiert.
04 · ZUKUNFTSZIELE
Zukunftsclaims brauchen klare, überprüfbare Verpflichtungen, einen realistischen Umsetzungsplan sowie messbare und zeitgebundene Ziele, z.B. „Bis 2035 werden wir vollständig klimafreundlich produzieren.“
Es gibt jedoch keinen konkreten Maßnahmenplan oder überprüfbare Zwischenziele.
05 · SIEGEL
Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem zulässigen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein, z.B. ein Unternehmen entwickelt ein eigenes grünes Logo mit einem Blatt und der Aufschrift:
„100 % GREEN – nachhaltig geprüft“. Das Siegel basiert ausschließlich auf einer internen Bewertung.
Faustregel: Lieber konkret sagen, was verbessert wurde und woran man es belegen kann, als einen großen „grünen“ Begriff allein stehen zu lassen.
Quelle: UWG – Anhang zu § 3 Abs. 3
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Wir machen aus dem Regelwerk eine praktische Kommunikationsaufgabe – mit Blick auf Ihre realen Medien, Aussagen und Prozesse.
CLAIM-CHECK
Wir sichten Website, Social Media, Broschüren, Anzeigen, Verpackungen und Pressetexte und markieren Aussagen, die Sie genauer prüfen sollten.
GESTALTUNGS-CHECK
Wir prüfen nicht nur Text, sondern auch Bildsprache, Icons, Labels, Produktnamen und grafische Signale im Hinblick auf ihre Gesamtwirkung.
NEUTEXTEN
Wir formulieren Aussagen konkreter, nachvollziehbarer und trotzdem werblich – möglichst auf Basis belastbarer Fakten.
SIEGEL- & MARKENCHECK
Wir schauen auf verwendete Siegel, Öko-Logos und grün geprägte Marken- oder Produktnamen und entwickeln bei Bedarf Alternativen.
UMSETZUNG
Wir passen Texte, Layouts und Kampagnenmedien an, damit Ihre Kommunikation sauber vorbereitet in die rechtliche Abstimmung gehen kann.
TEAM-BRIEFING
Wir übersetzen die wichtigsten Punkte in einen verständlichen Leitfaden für Marketing, Redaktion, Vertrieb und Projektteams.
WIE STEHT IHRE KOMMUNIKATION DA?
Wenn Sie wissen möchten, wo auf Website, Social Media, Broschüren oder Verpackungen Handlungsbedarf besteht, sprechen wir zunächst unverbindlich darüber.
Alexander Gora · Geschäftsführung
a.gora@servicedesign.eu · +49 6221 8999-22
QUELLEN & HINWEIS
UWG · UWG-Anhang · EU-Kommission: EmpCo · Richtlinie (EU) 2024/825
Hinweis: ServiceDesign erbringt keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.